
Unsere Leistungen im Überblick
Schritt für Schritt zur passenden Position
Konditionen und Zahlungen
Falls Sie durch Job Zentrum erfolgreich vermittelt werden, fällt eine Vermittlungsvergütung an. Dabei stehen zwei Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
1. AVGS (von der Agentur für Arbeit / JobCenter)
- Die Kostenübernahme erfolgt über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).
- Bei Bundesagentur/Jobcenter muss er beantragt werden.
- AVGS wird nur ausgezahlt, wenn wir Sie vermittelt haben.
- Der AVGS gilt für Teilzeit und Vollzeit.
2. Selbstzahler
- Zahlung erst 6 Wochen nach Arbeitsbeginn und nur, wenn kein gültiger AVGS vorhanden ist (keine Vorauszahlung, keine versteckten Gebühren).
- Gesamtbetrag von 2.000,00 EUR (bei einer Gesamtarbeitszeit von 8 Monaten beim vermittelten Arbeitgeber).
- In acht Raten von je 250,00 EUR oder als Einmalzahlung – Nachlass bei Einmalzahlung beträgt 12,5 % (dann 1.750,00 EUR).
- Sie zahlen nur, solange Sie angestellt sind (maximal 8 Ratenzahlungen).